Hengstkörung Deauville (F) 2024 - Richtlinien

Die Körung des Studbook Zangersheide VZW zur Zulassung zum Zangersheide-Deckeinsatz 2024 findet am 2. und 3. März 2024 im Pôle International du Cheval Longines - Deauville (PIC) statt.

 

Teilnahmeberechtigung

Zur Körung zugelassen sind alle Hengste ab 3 Jahren (ab Jahrgang 2021), die bei einem anerkannten Sportpferde-Zuchtverband (WBFSH-Mitglied) registriert sind und die über einen Abstammungsnachweis von vier Generationen verfügen.

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Homepage www.zangersheide.com vor dem 14. Februar 2024.

 

Der Anmeldung ist folgendes beizufügen:

• Kopie des Abstammungsnachweises des Hengstes und falls verfügbar Kopie des Abstammungsnachweises der Mutter;

• Angaben, aus denen hervorgeht, dass der Hengst aus einer Linie entstammt, die für die Springpferdezucht als interessant angesehen werden kann, sowie die offizielle Information über den Körstatus des Hengstes bei anderen Stammbüchern;

• von fünfjährigen und älteren Hengsten, die zum ersten Mal zur Körung vorgestellt werden, müssen evtl. vorhandene Eigenleistungen in Sport und/oder Zucht vorgelegt werden; bestätigt von der FN des Landes, in dem die Leistungen erbracht wurden.

• für alle neu anzuerkennenden Hengste müssen verpflichtend der klinische Untersuchungsbericht (Formular zum Download auf www.zangersheide.com) und 16 Röntgenbilder von technisch guter Qualität eingereicht werden. Die Röntgenaufnahmen müssen vollständig sein. Folgende 16 Aufnahmen sind verlangt:

- eine vor/rückseitige und seitliche Aufnahme beider Strahlbeine,

– latero-mediale (seitliche) Aufnahme der vier Fesseln,

– zwei Aufnahmen (eine vor/rückseitige und eine latero-mediale) beider Sprunggelenke

 - latero-mediale (seitliche) Aufnahme beider Kniegelenke.

Die Röntgenbilder dürfen nicht älter als ein Jahr sein.

 

Vorauswahl

Nach der Anmeldung erfolgt eine Vorauswahl auf Basis der Röntgenbilder durch unseren Veterinärausschuss. Die vorausgewählten Hengste werden dann zur Körung eingeladen.

 

Impfungen

Die zur Körung zugelassenen Hengste müssen gegen Influenza, Tetanus und Equines Herpesvirus geimpft sein. Ein Impfzeugnis ist auf Anfrage vorzuweisen.

 

Körungsanforderungen

A.ERSTMALS ZUR KÖRUNG VORGESTELLTE HENGSTE

Für erstmals zur Körung vorgestellte Hengste gelten folgende Anforderungen:

a. Dreijährige Hengste: Exterieur-Körung an der Hand und Freispringen (Einsprung über ein Kreuz mit Trabstange davor, Kombination mit einem Galoppsprung; zuerst als Steilsprung, wird dann zum aufsteigenden Oxer aufgebaut).

b. Vierjährige Hengste: Exterieur-Körung an der Hand und Freispringen oder Springen eines Standardparcours unter dem Sattel (nach Wahl des Besitzers – bitte auf dem Anmeldeformular angeben und ggf. Reiter angeben).

c. Fünf- bis einschließlich zwölfjährige Hengste: Exterieur-Körung an der Hand und Standardparcours-Springen. Ausnahme: Freistellung vom Standardparcours-Springen kann von der Kommission ausgesprochen werden, wenn eine schriftliche Bestätigung der entsprechenden Sportföderation vorliegt, dass der Hengst international erfolgreich gestartet ist und/oder national in der Klasse S, dreimal gewonnen hat oder fünfmal platziert wurde (1. bis 5. Platz). d. Dreizehnjährige und ältere Hengste: Exterieur-Körung an der Hand und Beurteilung der Eigenleistung bzw. der Nachkommensleistung. Die Körkommission beurteilt diese Angaben anhand schriftlicher Unterlagen, die von einer offiziellen Instanz (Sportföderation und/ oder Zuchtverband) bestätigt wurden.

Diese Hengste sind vom Springen des Standardparcours freigestellt.

Die gekörten Hengste (oben genannter Kategorien a, b, c und d) müssen verpflichtet einer tierärztlichen Untersuchung (klinisch und röntgenologisch) unterzogen werden, ehe sie zum Deckeinsatz zugelassen werden. Diese Untersuchung wird für erstmals gekörte Hengste durch einen vom Studbook Zangersheide bestellten Tierarzt durchgeführt.

Das Urteil des betreffenden Tierarztes ist definitiv. Von allen gekörten Hengsten wird das DNA-Profil erstellt. Von allen erstmals zur Körung vorgestellten Hengsten wird das Stockmaß auf Vorlage des Equidenpasses gemessen.

 

B. BEREITS Z-GEKÖRTE FÜNFJÄHRIGE HENGSTE.

Hengste, welche durch Studbook Zangersheide VZW als Zwei- /Drei- oder Vierjährige gekört wurden, können auf Lebzeit gekört werden, wenn Sie im Jahr 2024 das Alter von fünf Jahren erreichen/ erreicht haben. Diese Körung kann erteilt werden, nach der Beurteilung der Jury vom Absolvieren des Standardparcours oder von drei verschiedenen Turniervideos. Für diese Hengste muss auch eine Liste ihrer Leistungen vorgelegt werden, welche durch die Sportorganisation des Landes bestätigt wird, in welchem die Leistungen erbracht wurden.

 

Kosten der Körung

Die Körkosten für erstmals anzuerkennende Hengste betragen 500,- € und teilen sich wie folgt auf: • 100.- € Bearbeitungsgebühr (Betrag fällig bei Anmeldung und Einreichung der Röntgenbilder) • 400.- € Körgebühr (fällig bei endgültiger Zulassung; nach Sichtung der Röntgenbilder)

Die Körkosten für die bereits gekörten fünfjährigen Hengste betragen 250,- €, fällig bei Anmeldung. Reise- und Aufenthaltskosten gehen auf Rechnung des Besitzers.

Die Stallung der zugelassenen Hengste in Deauville ist nur möglich, wenn die Boxenreservierung bereits bei der Anmeldung erfolgt. Die Stallkosten betragen pro Tag 45 € (auf Stroh) / 57 € (auf Spänen) und sind bei Ankunft zu zahlen. Vorführer und Personen, die den Hengst bei der Vorstellung begleiten, müssen einen Sicherheitshelm tragen und korrekt gekleidet sein (blaues Z - T-Shirt und blaue Jeans).

Gekörte Hengste werden nach den Vorschriften des Studbook Zangersheide VZW. aufgenommen, gemäß den Technischen Richtlinien. Gegen das Urteil der Kommission ist keine Berufung möglich. Anwesenheit und Teilnahme gehen auf eigenes Risiko. Weder Organisation noch Mitarbeiter, einschl. Ärzte und Tierärzte, haften für Schäden und/oder Unfälle. Die Organisation behält sich das Recht vor, die Bestimmungen zu ändern, falls dies erforderlich ist, die Körung zu unterbrechen und/oder zu beenden bzw. abzusagen, falls unvorhergesehene Umstände solches erforderlich machen. Die Organisation haftet in diesen Fällen auch nicht gegenüber Dritten.

In Fällen, die im Reglement nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand des Studbook Zangersheide bindend. Durch Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklären sich die Teilnehmer mit oben genannten Bedingungen einverstanden.