Online-Auktionsbedingungen Käufer

1. Z Online Auction wird von der Stoeterij Zangersheide NV mit Sitz in Domein Zangersheide, B-3620 Lanaken organisiert.


2. Die Teilnahme an dieser Auktion setzt die ausdrückliche und uneingeschränkte Kenntnis und Annahme dieser Auktionsbedingungen voraus.


3. Die Stoeterij Zangersheide NV verkauft über ihre Website Pferde/Fohlen/Embryonen im Namen und für Rechnung von Dritten. Die Stoeterij Zangersheide NV tritt als Auktionator auf. Der Auktionsausschuss tritt als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer auf. Der Käufer muss sich über die Website www.zangersheide.com registrieren, bevor er an der Z-Online-Auktion teilnehmen kann.


4. Der Käufer, der ein Gebot abgeben möchte, muss sich über die Website www.zangersheide.com in der vorgeschriebenen Weise auf der Auktionswebsite registrieren, bevor er an der Auktion teilnehmen kann. Mit dieser Registrierung erkennt er die Versteigerungsbedingungen vorbehaltlos an. Darüber hinaus erklärt der Käufer mit der Teilnahme an einer Versteigerung, dass er befugt ist, Rechtshandlungen vorzunehmen und einen Kaufvertrag über das betreffende Fohlen abzuschließen. Die Stoeterij Zangersheide NV behält sich das Recht vor, die Registrierung und Teilnahme an einer Auktion jederzeit abzulehnen oder einseitig zu beenden. Auf erste Aufforderung der Stoeterij Zangersheide NV muss der Käufer einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen, andernfalls darf er nicht an der Auktion teilnehmen. Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Angaben, die er der Stoeterij Zangersheide NV bei der Registrierung zu machen hat, vollständig, richtig und wahrheitsgemäß sind, und der Käufer garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gemachten Angaben. Sollten sich diese Angaben zu irgendeinem Zeitpunkt ändern, ist der Käufer verpflichtet, die Stoeterij Zangersheide NV unverzüglich über diese Änderung(en) zu informieren. Der Benutzername und das Passwort, die der Käufer für eine Auktion verwendet, sind streng persönlich und dürfen vom Käufer nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn der Käufer den Verdacht hat, dass eine andere Person sein Passwort kennt, muss er dies der Stoeterij Zangersheide NV unverzüglich mitteilen. Der Käufer haftet für alle Transaktionen, die bei einer Versteigerung stattfinden und die sich aus der Verwendung seines Passworts und/oder seines Benutzernamens ergeben, auch im Falle eines Missbrauchs, wenn der Käufer unvorsichtig mit seinem Benutzernamen und seinem Passwort umgegangen ist, und ist an diese gebunden.


5. Der Käufer ist sich bewusst und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die über die Website verfügbaren Dienste sich darauf beschränken, die Versteigerung über das Internet technisch zu ermöglichen und als Bieter an der Versteigerung teilzunehmen. Die Stoeterij Zangersheide NV übernimmt keine Verantwortung für die Organisation und den Ablauf der Versteigerung über ihre Website (z.B. und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Ausfall der Website während der Versteigerung oder Verzögerungen beim Betrieb der Website während der Versteigerung). Die Stoeterij Zangersheide NV unternimmt alle Anstrengungen, um ihre Systeme gegen Datenverluste und/oder gegen jede Form von unrechtmäßiger Nutzung zu sichern, und trifft zu diesem Zweck geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Der Käufer ist verpflichtet, bei seinen Geschäften mit der Stoeterij Zangersheide NV den Computer und/oder jedes andere Gerät, mit dem er auf die Versteigerungswebsite zugreift, angemessen zu sichern und wie üblich gegen Viren oder andere unrechtmäßige Programme oder Dateien, die über das Internet verbreitet werden können, zu schützen.


6. Die Pferde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden.


7. Der Verkauf erfolgt nach belgischem Recht durch Versteigerung und Zuteilung an den Höchstbietenden nach Zahlung des Abrechnungsbetrages, der um die Mehrwertsteuer erhöht werden kann oder nicht. Die Versteigerung wird von einem von der Stoeterij Zangersheide NV zu benennenden Auktionator überwacht, der einen Bericht über die Zuteilung erstellt.


8. Die Gebote und Zahlungen erfolgen in EURO. Die Versteigerung erfolgt in den folgenden Schritten:
- Von 500 € - 20.000 € pro 500 €
- Von 20.000 Euro - 50.000 Euro pro 1000 Euro
- Ab 50.000 Euro - 100.000 Euro pro 2000 Euro
- Ab 100.000 Euro pro €5000,00


9. Auf der Website wird für jedes Los eine vorläufige Schlusszeit für die Auktion angegeben. Wenn jedoch in den letzten 5 Minuten vor Auktionsende ein Gebot für ein Los abgegeben wird, wird die Auktion für dieses Los automatisch um 5 Minuten verlängert. Die verlängerte Zeit ist dann die neue vorläufige Schlusszeit.

10. Zusätzlich zum Zuteilungspreis zahlt der Käufer an die Stoeterij Zangersheide NV einen Prozentsatz von 10 % (ohne MwSt.) auf den Zuteilungspreis als Provision und für die Beteiligung an den Versteigerungskosten. Die Stoeterij Zangersheide NV stellt dem Käufer für diese Leistungen eine Rechnung aus, die in bar zu zahlen ist und vor der Übergabe des Pferdes an den Käufer auf das Konto der Stoeterij Zangersheide NV überwiesen werden muss.


11. Die Pferde werden am Ende der Auktion dem Höchstbietenden zugewiesen. Die Abrechnung mit dem Käufer wird wie folgt berechnet: der Zuteilungspreis + 10% auf diesen Zuteilungspreis als Käuferprovision = Nettopreis, zuzüglich der eventuell anfallenden Mehrwertsteuer, ist der Abrechnungsbetrag. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter zur Zahlung des Abrechnungsbetrages, sofern nicht später ein höheres Gebot abgegeben wird. Der private Käufer/Verbraucher hat ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Der Erstkäufer ist verpflichtet, der Stoeterij Zangersheide NV die mit dem Wiederverkauf verbundenen Kosten zu zahlen, mindestens jedoch die Differenz des Kaufpreises, die beim Wiederverkauf nicht realisiert wurde.


12. Der Abrechnungsbetrag ist sofort nach der Abtretung fällig.


13. Jegliche Haftung in Bezug auf die versteigerten Pferde geht unmittelbar nach der Zuteilung auf den Käufer über. Nach der Versteigerung und der Bezahlung treffen Käufer und Verkäufer in gegenseitiger Absprache Vereinbarungen über die Lieferung. Das Rechtsverhältnis besteht direkt zwischen Käufer und Verkäufer, wobei gegenüber dem Käufer der Verkäufer und nicht die Auktionsorganisation für etwaige Mängel haftet, die die Pferde nach der Auktion aufweisen können.


14. Weder der Verkäufer noch der Käufer können aus der Tatsache, dass die Auktionsorganisation die Pferde ausgewählt und gegebenenfalls auf ihren Wunsch hin einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen hat, ein Recht ableiten.


15. Die Angaben zu den Pferden dienen lediglich dazu, einen Eindruck von den Eigenschaften der Pferde zu vermitteln, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben und ohne irgendwelche Garantien zu geben. Bei der Beschreibung eines Loses in ihrem Katalog ist die Stoeterij Zangersheide NV von den Informationen über das Los abhängig, die von einem Verkäufer oder einer dritten Partei zur Verfügung gestellt werden. Die Stoeterij Zangersheide NV haftet nicht für eventuelle Druckfehler und/oder materielle Fehler im Auktionskatalog oder auf ihrer Website und im Online-Katalog.


16. Sofern nicht anders zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nach der Auktion vereinbart und Zangersheide mitgeteilt, wird das Pferd auf Kosten des Käufers beim Verkäufer abgeholt. Die Lieferung erfolgt erst dann, wenn Zangersheide den Verkäufer darüber informiert hat, dass der Abrechnungsbetrag gemäß Artikel 11 auf dem Konto von Zangersheide gutgeschrieben wurde. Der Verkäufer ist berechtigt, ab 30 Tagen nach Ende der Auktion Abstellgebühren zu berechnen.


17. Im Falle einer trächtigen Stute muss die Stute nach dem Absetzen auf Kosten des Käufers an die Stoeterij Zangersheide zurückgeliefert werden. Der Transport der trächtigen Stute von der Stoeterij Zangersheide zurück zu ihrem Besitzer geht zu Lasten des Verkäufers. Der Verkäufer kann vom Käufer eine Garantie von bis zu 3000 € für seine (gemietete) Zuchtstute verlangen. Dieser Betrag wird vom Käufer an die Stoeterij Zangersheide gezahlt. Wenn die Empfängerstute in gutem Zustand bei der Stoeterij Zangersheide abgeliefert wird, wird dieser Betrag an den Käufer zurückgezahlt.


18. Im Falle des Exports muss der Käufer innerhalb von 3 Monaten ein gültiges Exportdokument vorlegen, da die fällige Mehrwertsteuer noch in Rechnung gestellt wird.


Der Käufer eines Embryos oder einer trächtigen Stute verpflichtet sich, das geborene Fohlen im Studbook Zangersheide vzw. eintragen zu lassen.


20. Im Falle von Streitigkeiten gilt ausschließlich der niederländische Text. Die Übersetzung dieser Versteigerungsbedingungen in einer anderen als der niederländischen Sprache hat rein informativen Charakter.


21. Der Versteigerungsausschuss wird sich im Falle einer Streitigkeit zwischen Verkäufer und Käufer im Zusammenhang mit der Versteigerung bemühen, diese Streitigkeit durch Schlichtung zu lösen. Sollte eine der Parteien der Ansicht sein, dass keine Lösung erzielt werden konnte, ist das Gericht von Tongeren ausschließlich zuständig. Auf die Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer findet belgisches Recht Anwendung.


22. Auf alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Versteigerung und ihren Folgen ergeben, ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über den internationalen Kauf. Das Handelsgericht Antwerpen, Abteilung Tongeren, und das Gericht erster Instanz von Limburg, Abteilung Tongeren, sind für die Entscheidung etwaiger Streitigkeiten ausschließlich zuständig.