Studbook Zangersheide VZW - Geschäftsordnung

Im Zusammenhang mit der Zangersheide-Deckzulassung für die Saison 2025, findet am 23. November 2024 die offizielle Hengstkörung vom Studbook Zangersheide VZW im Gestüt Zangersheide (BEL) statt.

 

Anmeldungsbedingungen:

Die Körung ist offen für Hengste ab dem 4. Lebensjahr (Jahrgang 2020), welche bei einem, dem WBFSH angeschlossenem, Stammbuch registriert sind und über eine dokumentierte Abstammung der letzten 4 Generationen verfügen.

Anmeldung:

Anmeldungen können über unsere Website www.zangersheide.com vor genommen werden, indem vor dem 15. November das Anmeldeformular online ausgefüllt und die Röntgenbilder gesendet werden. Folgende Informationen müssen der Anmeldung beigefügt werden: 

• eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hengstes und wenn verfügbar auch von seiner Mutter; 

• Daten die angeben, dass der Hengst einer für die Springpferdezucht interessanten Linie entstammt, sowie gegebenenfalls offizielle Informationen über die Körung des Hengstes bei anderen Stammbüchern; 

• von Hengsten welche fünfjährig oder älter sind, und zum ersten Mal bei einer Körung vor gestellt werden, müssen eventuelle Selbstleistungen aus dem Sport und/oder der Zucht vor gelegt werden, wenn möglich bestätigt durch die FN des Landes, wo die Leistungen abgelegt wurden; 

• für alle neuen Hengste muss der Besitzer den klinischen Untersuchungsbogen (es wird nur der klinische Untersuchungsbericht / Röntgenbericht aus Zangersheide akzeptiert, zu finden auf unserer Website www.zangersheide.com) und 20 Röntgenbilder von guter Auflösung vor legen.

Diese Aufnahmen dürfen nicht älter als 6 Monaten sein.

Vorauswahl:

Nach der Anmeldung wird eine Vorauswahl getroffen auf Basis der Röntgenbilder. Die ausgewählten Hengste werden dann zur eigentlichen Körung eingeladen. Die Besitzer müssen vor der ersten Besichtigung das originale Abstammungsdokument an einen Sekretariatsmitarbeiter zeigen.

Impfung:

Die selektierten Hengste müssen über einen aktiven Impfschutz gegen Influenza und Tetanus verfügen. Ein Beweis darüber muss auf Anfrage vor gelegt werden können.

Körungsverpflichtungen:

a. NEUE HENGSTE. Für die erste Körung gelten folgende Verpflichtungen: a. vierjährige Hengste: Beurteilung des Exterieurs an der Hand und Springen eines Standardparcours. 

b. fünf- bis einschließlich zwölfjährige Hengste: Beurteilung des Exterieurs an der Hand und Springen eines Standardparcours. AUSNAHME: Freistellung vom Springen des Standardparcours kann durch die Körkommission genehmigt werden, wenn ein schriftlicher Beweis der betreffenden Sportförderation vor liegt, dass der Hengst international erfolgreich war (national in der Klasse S -140cm – 3x gewonnen oder 5x an erster bis fünfter Stelle platziert).

c. Dreizehnjährige und ältere Hengste: Beurteilung des Exterieurs an der Hand und der Eigenleistung bzw. erbrachte Leistungen der Nachkommen. Die Körkommission beurteilt diese Angaben anhand der schriftlichen Beweise, welche durch eine offizielle Instanz (Sportförderation und /oder Stammbuch). Diese Hengste werden vom Standardparcours frei gestellt. Die angegebenen Hengste, welche in die oben stehenden Kategorien a, b und c eingeteilt sind, sind verpflichtet sich einer tierärztlichen Untersuchung (klinisch + röntgenologisch) zu unterziehen, bevor sie zum Deckeinsatz zugelassen werden. Diese Untersuchung wird während der ersten Körung ausgeführt, durch einen vom STUDBOOK ZANGERSHEIDE beauftragten Tierarzt.

B. BEREITS DURCH ZANGERSHEIDE GEKÖRTE 5-JÄHRIGE HENGSTE: Hengste, welche durch STUDBOOK ZANGERSHEIDE VZW als Zwei- /Drei- oder Vierjährige gekört wurden, können auf Lebzeit gekört werden, wenn Sie im Jahr 2025 das Alter von fünf Jahren erreichen/ erreicht haben. Diese Körung kann erteilt werden, nach der Beurteilung der Jury vom Absolvieren des Standardparcours oder von drei verschiedenen Turniervideos. Für diese Hengste muss auch eine Liste ihrer Leistungen vor gelegt werden, welche durch die Sportorganisation des Landes bestätigt wird, in welchem die Leistungen erbracht wurden.

Körungskosten:

Die Kosten für die Körung neuer Hengste beträgt insgesamt €500,- (100 € fällig bei Anmeldung, 400€ zu zahlen bei definitiver Einladung zur Körung). Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt. Die Kosten für die fünfjährigen bereits gekörten Hengste betragen €250,-, (fällig bei Anmeldung des Hengstes). Die anfallenden Reiseund Aufenthaltskosten, sind vom Besitzer selbst zu tragen. Wenn vor Ort eine Box benötigt wird, muss dies bereits bei der Anmeldung mit angegeben werden! Der Preis für das Mieten einer Box beträgt 35€/Tag (exkl. Mehrwertsteuer) und ist bei Ankunft zu bezahlen. Während der Präsentation der Hengste, muss entsprechende Kleidung getragen werden (blaues T-Shirt/blauer Pullover und Jeanshose). Gekörte Hengste werden in und unter den Regeln des STUDBOOK ZANGERSHEIDE VZW aufgenommen, sowie diese im technischen Regelwerk beschrieben sind. Gegen die Entscheidung der Jury kann kein Einspruch erhoben werden. Anwesenheit und Teilnahme sind auf eigenes Risiko. Weder die Organisation, noch die Mitarbeiter (inkl. Ärzte und Tierärzte) sind für eventuelle Schäden /Unfälle verantwortlich zu machen. Die Organisation behält sich das Recht vor, um den Programmablauf zu verändern, falls dies nötig oder gewünscht wird und die Körung zu unterbrechen/zu beenden oder zu annullieren, falls Umstände dies erfordern. Die Organisation kann in diesem Fall, auch nicht durch Dritte, haftbar gemacht werden. Was das Regelwerk nicht abdeckt, wird durch das Management von STUDBOOK ZANGERSHEIDE bindend beschlossen. Durch Unterschreiben des Anmeldeformulars, erklären sich die Teilnehmer einverstanden mit den oben stehenden Geschäftsbedingungen.