Online Auktionsbedingungen Fohlenauktionen

1. Die Z Online Auction wird von Stoeterij Zangersheide NV, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Domein Zangersheide, B-3620 Lanaken, organisiert.

2. Die Teilnahme an dieser Auktion setzt voraus, dass diese Auktionsbedingungen ausdrücklich anerkannt und vorbehaltlos akzeptiert werden.

3. Stoeterij Zangersheide NV verkauft Fohlen über seine Website im Namen und auf Rechnung Dritter. Stoeterij Zangersheide NV fungiert als Auktionsdienstleister. Das Auktionskomitee fungiert als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer.

4. Der Käufer, der mitbieten möchte, muss sich auf der Auktionswebsite www.zangersheide.auction in der vorgeschriebenen Weise registrieren, bevor er an einer Auktion teilnehmen kann. Mit der Anmeldung werden die Versteigerungsbedingungen vorbehaltlos akzeptiert. Darüber hinaus erklärt sich der Käufer mit der Teilnahme an einer Auktion als befugt, Rechtshandlungen vorzunehmen und erklärt sich befugt, einen Kaufvertrag über das jeweilige Fohlen abzuschließen. Stoeterij Zangersheide NV behält sich das Recht vor, die Registrierung und Teilnahme an einer Auktion jederzeit zu verweigern oder diese einseitig zu beenden. Auf erstes Verlangen von Stoeterij Zangersheide NV muss der Käufer einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen, andernfalls darf der Käufer nicht an der Auktion teilnehmen. Der Käufer ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle vom Bieter bei der Registrierung an Stoeterij Zangersheide NV zu übermittelnden Informationen vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden und der Käufer garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen. Sollten sich diese Informationen zu irgendeinem Zeitpunkt ändern, ist der Käufer verpflichtet, Stoeterij Zangersheide NV unverzüglich über diese Änderung(en) zu informieren. Der vom Käufer für eine Auktion verwendete Benutzername und das Passwort sind streng vertraulich und dürfen vom Käufer nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn der Käufer vermutet, dass jemand anderes sein Passwort kennt, muss der Bieter Stoeterij Zangersheide NV unverzüglich informieren. Der Käufer haftet für alle Transaktionen, die im Rahmen einer Auktion stattfinden und die sich aus der Verwendung seines Passworts und/oder seines Benutzernamens ergeben, auch im Falle einer missbräuchlichen Verwendung, wenn der Käufer mit seinem Benutzernamen und seinem Passwort unachtsam umgegangen ist. 

5. Dem Käufer ist bekannt und er stimmt ausdrücklich zu, dass sich die über die Website verfügbaren Dienste darauf beschränken, die Verfolgung der Auktion über das Internet technisch zu ermöglichen und als Bieter an der Auktion teilzunehmen. Stoeterij Zangersheide NV übernimmt keinerlei Verantwortung für die Organisation und den Ablauf der Auktion über ihre Website (z. B. und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Ausfall der Website während der Auktion oder Verzögerung beim Betrieb der Website während der Auktion). Stoeterij Zangersheide NV unternimmt alle Anstrengungen, um seine Systeme vor Datenverlust und/oder vor jeglicher Form der rechtswidrigen Nutzung zu schützen, und wird zu diesem Zweck geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen. Im Umgang mit Stoeterij Zangersheide NV ist der Käufer verpflichtet, den Computer und/oder jedes andere Gerät, das er für den Zugriff auf die Auktionswebsite verwendet, angemessen zu sichern und wie üblich vor Viren oder anderen rechtswidrigen Programmen oder Dateien zu schützen, die über das Internet verbreitet werden könnten.

6. Die Fohlen werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Die Tierarztberichte können online eingesehen werden.

7. Der Verkauf erfolgt nach belgischem Recht durch Ausschreibung und Zuteilung an den Meistbietenden nach Zahlung des Abrechnungsbetrages, gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer.

8. Die Auktion wird von einem von der Stoeterij Zangersheide NV zu benennenden Gerichtsvollzieher überwacht, der einen offiziellen Bericht über die Zuteilung erstellt.

9. Gebote und Zahlungen erfolgen in EURO. Die Auktion läuft nach folgenden Gebotsschritten ab:

-Ab 500 Euro - 20.000 Euro je 500,- €

-Ab 20.000 - 50.000 Euro je 1000,- €

-Ab 50.000 Euro - 100.000 Euro je 2000,- €

-Ab 100.000 Euro je 5000,- €

10. Auf der Website wird für jedes einzelne Los eine ungefähre Auktionsschlusszeit angegeben. Erfolgt jedoch ein Gebot in den letzten 5 Minuten vor der Schlusszeit eines Loses, verlängert sich die Auktionszeit für dieses bestimmte Los automatisch auf bis zu 5 Minuten. Die verlängerte Zeit wird zur neuen voraussichtlichen Schlusszeit.

11. Zusätzlich zum Zuschlagspreis[AS1]  zahlt der Käufer Stoeterij Zangersheide NV einen Prozentsatz von 10 % (ohne Mehrwertsteuer) des Zuteilungspreises als Provision und für die Vermittlung der Auktionskosten. Stoeterij Zangersheide NV stellt dem Käufer für diese Leistungen eine Rechnung aus, deren Betrag umgehend vor der Übergabe des Fohlens an den Käufer auf das Konto von Stoeterij Zangersheide NV zu überweisen ist.

12. Bei der Auktion wird ein Fohlen dem Meistbietenden zugeteilt. Die Abrechnung des Verkaufspreises an den Käufer errechnet sich wie folgt: Zuschlagspreis + 10 % dieses Zuschlagspreises als Käuferprovision = Nettopreis, der um die eventuell anfallende Mehrwertsteuer erhöht wird und den Gesamtabrechnungsbetrag darstellt. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter zur Zahlung des Abrechnungsbetrages, sofern nicht danach ein höheres Gebot abgegeben wird. Dem privaten Käufer/Kunden steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Der Erstkäufer ist verpflichtet, Stoeterij Zangersheide NV die mit diesem Rückverkauf verbundenen Kosten zu zahlen, mindestens die Kaufpreisdifferenz, die beim Rückverkauf nicht realisiert wurde.

13. Der Abrechnungsbetrag ist bei Zuteilung sofort fällig.

14. Das Fohlen wird auf Kosten des Verkäufers zu einem von Zangersheide angegebenen Zeitpunkt (nicht früher als im Alter von 5 Monaten) bei Stoeterij Zangersheide abgegeben, wo es zu einer klinischen Untersuchung vorgestellt wird. Der Käufer wird über diesen Zeitpunkt rechtzeitig informiert. Wenn das Fohlen von einem von Zangersheide beauftragten Tierarzt als klinisch gesund befunden wird, erfolgt die Auslieferung an den Käufer. Die Auslieferung erfolgt erst, wenn der in Artikel 11 definierte Abrechnungsbetrag dem Konto von Stoeterij Zangersheide gutgeschrieben wurde. Jegliche Haftung und Gefahr in Bezug auf die versteigerten Fohlen gehen unmittelbar nach der Lieferung des Fohlens an die Stoeterij Zangersheide vom Verkäufer auf den Käufer über. Das Rechtsverhältnis besteht direkt zwischen Käufer und Verkäufer, mit der Maßgabe, dass gegenüber dem Käufer der Verkäufer und nicht die Auktionsorganisation für etwaige Mängel haftet, die die Fohlen nach der Auktion aufweisen könnten.

15. Das Fohlen muss auf Kosten des Käufers innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung bei Stoeterij Zangersheide abgeholt werden. Nach diesen 7 Tagen erhebt Stoeterij Zangersheide eine Stallgebühr. Diese Stallgebühr beträgt 10 EUR pro Tag (exkl. MwSt. und exklusive sonstiger Kosten, die für die Pflege des Fohlens erforderlich sind).

16. Weder der Verkäufer noch der Käufer können irgendwelche Rechte aus der Tatsache herleiten, dass die Auktionsorganisation das Fohlen ausgewählt und, wenn es für notwendig erachtet wurde, das Fohlen auf ihr Verlangen einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen hat.

17. Die bereitgestellten Informationen zu den Fohlen dienen ausschließlich dazu, einen Eindruck von den Eigenschaften der Fohlen zu vermitteln, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bieten keine Garantien. Für die Beschreibung eines Loses in seinem Katalog stützt sich Stoeterij Zangersheide NV ausschließlich auf die vom Verkäufer oder einem Dritten bereitgestellten Informationen über dieses Los. Stoeterij Zangersheide NV haftet nicht für Druckfehler und/oder Materialfehler auf ihrer Website und im Online-Katalog.

18. Im Falle der Ausfuhr eines Fohlens muss der Käufer innerhalb von 3 Monaten nach der Lieferung des Fohlens der Stoeterij Zangersheide gültige Transportdokumente vorlegen, unter Einziehung eines Strafgeldes in Höhe der noch zu berechnenden Mehrwertsteuer.

19. Im Streitfall ist ausschließlich der niederländische Text maßgebend. Die Übersetzung dieser Auktionsbedingungen in eine andere Sprache hat rein informativen Charakter.

20. Sollte es zu einer Streitigkeit im Zusammenhang mit der Auktion zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommen, wird sich das Auktionskomitee bemühen, diese Streitigkeit durch Vermittlung beizulegen. Wenn eine der Parteien der Meinung ist, dass keine Lösung gefunden wurde, ist ausschließlich das Gericht von Tongeren zuständig. Für die Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt belgisches Recht.

21. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Auktion und ihren Folgen ergeben, gilt ausschließlich belgisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Kaufvertrags für internationale Käufe/Verkäufe. Für die Entscheidung etwaiger Streitigkeiten sind ausschließlich das Handelsgericht Antwerpen, Departement Tongeren, und das erstinstanzliche Gericht Limburg, Departement Tongeren, zuständig.